Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gewährleistung richtet sich nach den Gesetzen, Garantie nach den Herstellern.
Der Werkvertrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Die Abnahme erfolgt mit dem Auftragnehmer vor der ersten elektrischen Nutzung des Betreibers. Der Auftraggeber gewährleistet das der Betreiber die elektrische Bauleistung erst nach der Abnahme nutzt. Verzichtet der Auftraggeber oder Betreiber auf eine gemeinsame Abnahme mit dem Auftragnehmer und nutzt die Bauleistung elektrisch, gilt dies als erfolgte Abnahme.
Die Rechnung ist ab Rechnungsdatum sofort und ohne Abzug zahlbar.
Nach Rechnungsausstellung und fehlendem Geldeingang geraten Sie nach 5 Tagen automatisch in ein kostenpflichtigen Zahlungsverzug.
Wir sind jederzeit berechtigt Abschlagsrechnungen für erfolgte Bauleistungen zu erstellen und einzufordern.
Abschlagsrechnungen für Vorausleistungen können von uns erstellt werden wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
Sofortige Barzahlung kann nach Fertigstellung der Bauleistung verlangt werden wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Die Arbeitszeit zur Materialbeschaffung wird berechnet.
Bei Rechnungsausstellung wird je Monteur mindestens 1 Stunde berechnet.
Eine Unterschrift der erfüllten Leistung bedeutet Anerkennung der Stunden u. des Materials.
Von erstellten Bauleistungen können zum Zweck der Beweissicherung, Information oder Werbezwecke Fotos gemacht werden.
Angebotserstellungen können berechnet werden wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
Für Schäden die durch Aus oder Wiedereinschalten entstehen übernehmen wir keine Haftung.
Als Gerichtsstand ist Fritzlar / Kassel vereinbart.
Ein nichtunternehmerischer Leistungsempfänger muß die Rechnung gesetztlich verpflichtend 2 Jahre nach Ausstellungsjahresende aufbewahren.
Bei Beschädigungen unserer Bauleistungen durch Nebenunternehmer haftet der Auftraggeber des Nebenunternehmers.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Nach 10 Tagen ohne Beauftragung bleibt es uns freigestellt von einem Angebot zurückzutreten.
Ist kein Termin erwünscht und soll der Arbeitseinsatz noch am gleichen Tag während der regulären Büroarbeitszeit Mo.-Fr. erfolgen ist dies ein kostenpflichtiger Schnelldienst und wird mit einem Schnelldienstaufschlag in Höhe des Stundenverrechnungssatzes berechnet.
Ist kein Termin erwünscht und soll der Arbeitseinsatz am gleichen Tag außerhalb der regulären Büroarbeitszeit erfolgen ist dies ein kostenpflichtiger Notdienst und wird mit einem Notdienstaufschlag in Höhe des 2 maligen Stundenverrechnungssatzes berechnet.
Weitere Notdienstaufschläge fallen je Tag u. Tageszeit zuzüglich zum Stundenverrechnungssatzes an:
15:00 bis 20:00= +25%,
20:00 bis 8:30= +50%,
Sa:8:30 bis 20:00= +25%,
So: = +50%,
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